3.1 Vom Grundgesetz zur Verfassung
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Es wird Zeit, 
dass es wahr wird.
Kreativ und engagiert zeigen Millionen Bürger in zahlreichen   Projekten Wege auf, die Gesellschaft humaner zu  gestalten.
Zugleich erleben sie die beherrschenden wirtschaftlichen  und politischen Kräfte als desinteressiert und widerständig,  ja sogar als das Gemeinwohl missachtende Mächte.
Im Bestreben, ihre Interessen dennoch als Gegenmacht ins  Spiel zu bringen, entstand ein buntes und vielschichtiges  Netzwerk: die Zivilgesellschaft.
Mit starken Organisationen und ideenreichen Aktionen  bildete sich ein anspruchvolles, ausserparlamentarisches  Kraftfeld. 
Doch die Aufgabe einer Zivilgesellschaft kann nicht darin  bestehen, durch privates, meist ehrenamtliches  Engagement die Konstruktionsmängel des Grundgesetzes  und die Folgen regierungsamtlichen Handeln zu lindern.
Wir stehen vor einer Vielzahl systemischer Verwerfungen  und erleben zugleich eine Zivilgesellschaft, in der sich  Akteure auf ihre spezifischen Themen fokussieren und  dabei die systemische und dynamische Gesamtsicht aus  den Augen verlieren. 
Für die notwendige systemische Neugestaltung sollten all  jene Kräfte zusammenarbeiten, die eine gesellschaftliche  Erneuerung anstreben. 
Wir brauchen dringend einen neuen Gesellschaftsvertrag  mit  einem zukunftsfähigen Demokratiekonzept, den wir  nur  gemeinsam in einem breiten Bündnis der Zivilgesellschaft  erarbeiten und umsetzen können.
Darum schlägt die INITIATIVE VERFASSUNGSKONVENT  die Einberufung eines zivilgesellschaftlichen  „Verfassungskonvents“ vor. 
Über diesen Weg wird ein friedlich-evolutionärer Übergang in  eine neue Gesellschafts- und Verfassungsordnung  angestrebt.
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Interview im Rahmen der  Berliner Bundeskonferenz  der Initiative  Verfassungskonvent 2013
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